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Für die Buchung von öffentlichen Stadtführungen sowie Führungen für geschlossene feste Gruppen bei herzogvonkoeln.de (im Text SDK genannt). Auftraggeber, Unternehmen oder Endverbraucher (im Text Kunde genannt).
§ 1 Anbieter
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für die von SDK durchgeführten öffentlichen Stadtführungen zu Fuß, bei öffentlichen Stadtrundfahrten sowie die individuell organisierten Stadtführungen für Gruppen. Sie umfassen außerdem den Abschluss von Kaufverträgen über die Online-Buchungsplattform für Stadtführungen von SDK gleichsam bei externen Verkaufsplattformen. Davon ausgenommen sind Stadtführungen und Stadtrundfahrten, bei denen SDK ausschließlich als Vermittler auftritt. Abweichende vertragliche Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vertragspartner stimmen ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden ist SDK unter oben genannten, ladungsfähigen Kontaktdaten.
1.2 Kunden
Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Endverbraucher, als auch Unternehmer sein. Minderjährigen ist der Kauf von Stadtführungen nicht gestattet. Der Kauf erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
§ 2 Buchungsablauf
2.1 Für Anfragen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail erfolgen, gilt: Mit seiner Anfrage bietet der Kunde den Abschluss eines Dienstvertrages auf Grundlage der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Führung und dieser Vertragsbedingungen an. Der Dienstvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung bzw. die Herausgabe der Tickets verbindlich zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner speziellen Form. Sofern die Buchung nicht über den Kauf der Tickets vor Ort beim Stadtführer erfolgt, wird dem Kunden in der Regel eine Bestätigung in Textform übermittelt.
2.2 Für Buchungen, die über eine Online-Buchungsplattform getätigt werden, gilt: Der Kauf von Stadtführungen über die Online-Buchungsplattform umfasst vier Schritte:
1. Im ersten Schritt erfolgt die Auswahl der gewünschten Stadtführung durch den Kunden.
2. Im zweiten Schritt füllt der Kunde alle für den Kaufvertrag notwendigen Angaben im Online-Formular aus. Für eine Bestellung hat der Kunde 1) seine Kontaktdaten inklusive der Rechnungsanschrift und 2) die Art der gewünschten Zahlungsmöglichkeit auszuwählen. 3) Der Kunde wählt die Anzahl der benötigten Tickets aus: „Erwachsene“, „Ermäßigt“ und „Freier Eintritt bis 6 Jahre“. Die Auswahl erfolgt durch Anklicken der gewünschten Auswahl.
3. Nachdem der Kunde im nächsten Schritt alle gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit geprüft hat, kann er „Zahlungspflichtig buchen“. Vorab müssen mittels Bestätigen des Kästchens „Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere sie.“ die hier festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden. Gleiches gilt für die Datenschutzbestimmungen, die mittels Bestätigung des Kästchens „Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiere sie.“ akzeptiert werden müssen. Mit der Betätigung "Zahlungspflichtig buchen" unterbreitet der Kunde der SDK ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
4. Der Kunde erhält daraufhin eine E-Mail mit den Tickets der gekauften Stadtführung zum selbstständigen Ausdrucken. Diese sind personalisiert und durchnummeriert. Die an den Kunden versendete automatische E-Mail stellt eine Annahme des Angebotes seitens der SDK dar. Damit kommt der Kaufvertrag zustande.5. Der Treffpunkt der öffentlichen Touren ist expliziet im Angebot hinterlegt und kann nicht geändert werden. Bei Gruppen Buchungen, kann ein anderer Treffpunkt vereinbart werden. Dieser wird von SDK schriftlich per E-Mail kommuniziert. 6. Wurde expliziet Barzahlung vor Ort vereinbart, ist die Zahlung vor Ort, vor dem Beginn der Führung an den Gästeführer zu entrichten. Sind Getränke im Preis inklusive, so gilt der Preis für ein Getränk im Wert von 2,30 EUR für 0,2l. Eine Rechnung kann vorab bzw. eine Quittung vor Ort ausgestellt werden. Die Preise verstehen sich als Brutto Preise inklusive Mehrwertsteuer. SKD ist als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer nach §19 UstG befreit, daher wird auf der Rechnung die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
§ 3 Leistung von SDK
3.1 Leistungserbringung
Die Tour findet bei jeder Witterung statt (ausgenommen siehe §10 höhere Gewalt). SDK tritt als Veranstalter von Stadtführungen auf. Zu diesem Zweck kann SDK die Stadtführung durch einen Stadtführer auf Honorarbasis durchführen lassen. In diesem Fall tritt SDK nur als Vermittler auf. Die Honorarkraft ist auf eigenes Risiko verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Stadtführung. Gekaufte Tickets sind dem Stadtführer vor Beginn der Führung vorzuzeigen. Wurde das Ticket über eine Online-Buchungsplattform gekauft, so ist das per E-Mail erhaltene Ticket auszudrucken oder digital vorzuzeigen. Die geschuldete Leistung besteht aus der Durchführung von Stadtführungen mit entsprechender Leistungsbeschreibung auf der Internetseite von www.stadtfuehrungdurchkoeln.de oder auf der jeweiligen Buchungsseite. Die Führungen beinhalten, wenn nicht anders angegeben, keine Innenbesichtigungen. Die dafür erforderlichen Eintrittsgelder sind gesondert zu entrichten. Es kann trotz sorgfältiger Erhebung keine Garantie für die angegebenen Eintrittspreise in den einzelnen Einrichtungen übernommen werden. Etwaige weitere vereinbarte Zusatzleistungen sind ebenfalls gesondert zu vergüten. SDK wird den Kunden auf eventuell anfallende Zusatzkosten hinweisen.
3.2 Leistungsänderungen
1. SDK behält sich vor, aus wichtigem Grund auch kurzfristig einen anderen Stadtführer einzusetzen. Wichtige Gründe können zum Beispiel Verhinderungen des Stadtführers sein oder organisatorische Veränderungen durch zusätzlich benötigte Stadtführer.
2. Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern diese für den Kunden zumutbar sind, zum Beispiel Routenänderungen wegen Veranstaltungen, Baustellen oder schlechten Wetterverhältnissen. 3. Eine Absage erfolgt nur aus dringendem Grund, zum Beispiel aufgrund von höherer Gewalt (siehe auch §10 Höhere Gewalt) und Behinderungen im Straßen- bzw. Schienenverkehr. In diesem Fall kann der Kunde kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen oder es erfolgt eine Rückerstattung eventuell geleisteter Zahlungen.
3.3 Leistungsbegrenzung
3.1 Hinweise für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder mit Rollator
Kunden mit Gehbehinderungen, körperlichen Einschränkungen und Rollstuhlfahrer sind gehalten, dies bereits bei Anfrage für eine Tour anzuzeigen. Versäumen sie dies, können sie ersatzlos von der Tour ausgeschlossen werden, sofern die Tour Durchführung unverhältnismäßig behindert wird.
3.2 Mitnahme von Hunden
Eine Mitnahme von Hunden ist gestattet. Es wird vorausgesetzt das der Hundeführer den Hund unter Kontrolle hat und bei Bedarf anleinen kann. Sollte die Stadtführung durch den Hund unverhältnismäßig gestört werden, z.b. durch Bellen, Belästigung der anderen Gäste oder auffälliges Verhalten, so kann der der Halter von der Tour ausgeschlossen werden.
§ 4 Teilnehmerzahl
Die maximale Personenanzahl bei der Buchung einer Gruppenführung liegt, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, bei 25 Teilnehmern pro Stadtführer. Bei größeren Gruppen sind dementsprechend weitere Stadtführer zu buchen. Eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen muss erreicht werden, damit die Stadtführung durchgeführt wird. Sind weniger als 10 Personen angemeldet, behält SDK sich vor die Stadtführung abzusagen. Sollte dies der Fall sein, wird die Tour 24h vor Beginn schriftlich per E-Mail abgesagt und die Zahlung erstattet.
§ 5 Online-Buchungsplattform
Es können maximal 20 Tickets pro Ticketkategorie und Buchung erworben werden. Buchung nur ab 18 Jahren möglich. Unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen (mind. 25 Jahre). Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können an Brauhaustouren nur in Begleitung eines Erwachsenen (mind. 25 Jahre) teilnehmen.
§ 6 Preise und Versandkosten
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Für das Online-Ticket fallen keine Versandkosten an. Die Zustellung erfolgt per E-Mail. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 7 Zahlungsmöglichkeiten
7.1 Externe Buchungsportal
Der Kunde kann die Zahlung per Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal, Lastschrift und weiteren Auswahlmöglichkeiten direkt bei der Buchung vornehmen. Bei Auslandsüberweisungen werden die anfallenden Bankgebühren zusätzlich in Rechnung gestellt.
7.2 Unternehmen
Für Unternehmen ist eine Zahlung per Rechnung möglich. Wird die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung unaufgefordert gezahlt, entfällt der Anspruch auf den gebuchten Termin und SDK ist berechtigt den Termin anderweitig zu vergeben. Bei Buchung innerhalb 14 Tage vor der Stadtführung ist die Zahlung sofort fällig. Wird die Zahlungsfrist die in der Rechnung bzw. der Buchungsbestätigung aufgeführt ist, nicht eingehalten, hat SDK das Recht den Termin anderweitig zu vergeben.
7.3 Rechnungsversand
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg als PDF per E-Mail an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse. Es erfolgt kein weiterer Versand der Rechnung per Post.
§ 8 Wartezeit / Ausfallhonorar
Bei verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf die vollständige Leistungserbringung. Die Tour wird nur bis zur vorher festgelegten bzw. vereinbarten Zeit durchgeführt. Die Tour findet bei jeder Witterung statt. Der Gästeführer wartet am vereinbarten Treffpunkt höchstens bis 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit. Ist bis dahin niemand erschienen, findet die Tour nicht mehr statt. Eine Erstattung der Tour ist nicht möglich. Handelt es sich nicht um eine öffentliche Stadtführung, sondern um eine feste Gruppe, wird dem Kunden mit der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung eine Mobilnummer mitgeteilt. Ruft der Kunde innerhalb der ersten 30 Minuten unter der mitgeteilten Mobilnummer an und informiert den Stadtführer über die Verspätung, so wartet dieser am Treffpunkt höchstens weitere 30 Minuten. Sollte der Gästeführer nicht erscheinen, so wird der gesamte Kaufpreis erstattet.
§ 9 Stornierung Das 14-tägige Widerrufsrecht findet keine Anwendung laut § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Darüber hinaus gelten die folgenden Bedingungen:
9.1 Öffentliche Stadtführungen
Eine Stornierung einer gebuchten Tour durch den Kunden muss schriftlich erklärt werden, per E-Mail an storno@herzogvonkoeln.de oder per Brief. Bei Stornierung einer gebuchten Tour durch den Kunden werden nachfolgend genannte pauschalisierte Gebühren fällig:- Bis zu 3 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei Beispiel: Tour 15.03.2025 15:00 Uhr / Storno bis 12.03.2025 15:00 Uhr- Ab 2 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten Beispiel: Tour 15.03.2025 15:00 Uhr / Storno bis 13.03.2025 15:00 Uhr- Stornierung am Leistungstag: 100 % der Gesamtkosten
9.2 Gruppen Stadtführungen
Eine Stornierung einer gebuchten Tour durch den Kunden muss schriftlich erklärt werden, per E-Mail an storno@herzogvonkoeln.de oder per Brief. Bei Stornierung einer gebuchten Gruppen Tour durch den Kunden werden nachfolgend genannte pauschalisierte Gebühren fällig:- Bis zum 14. Tag vor der Tour: keine Stornierungsgebühren - Ab dem 14. Tag vor der Tour 30 % des Buchungsbetrages.- Ab dem 7. Tag vor der Tour 50 % des Buchungsbetrages- Ab dem 3. Tag vor der Tour 70 % des Buchungsbetrages- Ab dem 1. Tag vor der Tour 90% des Buchungsbetrages- Stornierung am Leistungstag: 100 % der Gesamtkosten
9.3 Abbruch während der Tour
Im Falle eines Abbruchs der Tour durch den Kunden hat dieser kein Recht auf Erstattung des Buchungsbetrages.
9.4 Stornierung seitens SDK
SDK hat das Recht, eine ausgeschriebene Tour zu stornieren, im Einzelfall bis 24 Std. vor der Durchführung, wenn eine ggf. erforderliche und ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bis zum Tour Start, wenn der vorgesehene Tourguide erkrankt ist oder die Wetterbedingungen extrem sind und die Tour Durchführung gefährden. Der Buchungsbetrag wird in diesem Falle nicht erhoben. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Sollte eine Tour aus unvorhersehbaren Gründen, z.B. durch höhere Gewalt, Unglück, Witterungsbedingungen etc. während ihrer Durchführung abgebrochen werden müssen, so erhält der Kunde 50 % der geleisteten Bezahlung erstattet.
§ 10 Höhere Gewalt
In Fällen von „höherer Gewalt“ handelt es sich um Ereignisse, die außerhalb des direkten Einflussbereiches desjenigen Vertragspartners liegen, der sich auf höhere Gewalt beruft, und auch durch äußerste billigerweise zu erwartende Sorgfalt von ihm weder verhindert noch kontrolliert werden können. Hierzu zählen im Besonderen folgende Ereignisse, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist: Kriege, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Behörden- und Regierungsanordnungen, Epidemien oder Pandemien. Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Fortdauer oder einem Wiederauftreten der COVID-19-Pandemie und damit verbundenen behördliche Anordnungen stehen, stellen einen Fall von höherer Gewalt dar. Wird es für SDK oder den Kunden ganz oder teilweise unmöglich, aufgrund von höherer Gewalt eine vertragliche Pflicht zu erfüllen, wird der von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartner von den jeweiligen Vertragspflichten befreit, soweit die höhere Gewalt reicht. Der betroffene Vertragspartner hat weder für Vertragsverletzungen noch für Schäden einzustehen, die hiermit verbunden entstehen. Soweit der betroffene Vertragspartner von seinen Leistungspflichten befreit ist, entfällt auch sein Anspruch auf die Gegenleistung. Gleichwohl besteht für alle Vertragspartner die Verpflichtung alles in ihrer Macht stehende und Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
§ 11 Haftungsbeschränkung
SDK haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon unabhängig haftet die SDK im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit uneingeschränkt, soweit dies auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung ihrerseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von SDK beruht. SDK haftet ebenfalls, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von SDK auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der angebotenen Leistung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen von SDK. Werden Honorar Kräfte durch SDK eingesetzt, so fungiert SDK nur als Vermittler der Stadtführung und die Verantwortung, Haftung und Durchführung der Stadtführung geht auf die Honorar Kraft über. SDK setzt nur Honorar Kräfte ein, die eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dies wird zu Beginn der Zusammenarbeit mit der Honorar Kraft von SDK geprüft.
§ 12 Zahlung und Preise
12.1. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt per Rechnungslegung.
12.2 Preise
Die Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Kosten für den Bus zzgl. eventuell anfallender Eintritts- oder Bewirtungskosten.
§ 13 Kosten vor Ort
Sämtliche Entgelte die vor Ort anfallen, sind vom Kunden selbst zu entrichten, wenn es nicht zum Angebot gehört. Bei einer „öffentlichen“ Brauhaustour ist je nach Dauer in der Regel 1-3 0,2l. Kölsch inclusive.
§ 14 Datenverarbeitung und Datenschutz
SDK erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung der Daten und den Rechten des Kunden im Zusammenhang mit diesem Thema sind in der Datenschutzerklärung von SDK unter dem Link http://www.stadtfuehrungdurchkoeln.de/datenschutz.html abrufbar.
14.1 Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, und soweit sie nicht handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.
14.2 Auskunftsrecht des Kunden
Dem Kunden steht im Rahmen von gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten oder diese einzusehen. Anfragen zum Thema Datenschutz können per E-Mail an info@stadtfuehrungdurchkoeln.de oder postalisch an die oben angegebene Postadresse gerichtet werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Anwendbares Recht
Auf Verträge zwischen SDK und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
15.2 Gerichtsstand
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und SDK der Sitz von SDK in Bergisch Gladbach. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
15.3 Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Stand der AGB: 01.11.2026
als ausgebildeter Stadtführer
durch Kölns Altstadt & Gassen
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Gela aus Hamburg
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